11a. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung personenbezogener Daten
11b. Erforderlichkeit der Bereitstellung personenbezogener Daten für den Vertragsabschluss
11c. Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen
11d. Mögliche Folgen der Nichtbereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung von Daten unterliegt teilweise gesetzlichen Vorschriften oder ergibt sich aus vertraglichen Regelungen, wie beispielsweise die Angaben zum Vertragspartner. Für den Abschluss eines Vertrages kann es durchaus erforderlich sein, dass die betroffene Person Daten zur Verfügung stellen muss, die verarbeitet werden müssen, im Falle eines Vertragsschlusses ist die betroffene Person zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten verpflichtet, da ansonsten als Folge der Nichtbereitstellung kein Vertrag mit der betroffenen Person geschlossen werden kann.

Die betroffene Person muss sich vor der Bereitstellung von Daten an uns wenden, damit die betroffene Person im einzelnen Fall über folgende Punkte aufgeklärt werden kann:

- ob der Bereitstellung eine gesetzliche Vorschrift oder eine vertragliche Regelung zu Grunde liegt
- ob eine Verpflichtung zur Bereitstellung besteht
- die Folgen der Nichtbereitstellung






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