10. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Personenbezogene Daten werden durch uns in Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, ist die jeweilige Frist abgelaufen, werden die Daten in der Regel gelöscht, außer eine anderweitige gesetzliche Bestimmung verlangt eine verlängerte Speicherung der Daten oder die Daten sind nicht mehr für die Vertragserfüllung erforderlich.

Die Speicherfristen betragen in der Regel:

- Angebote 1 Jahr
- Vertragsdaten und Vertragsunterlagen für 10 Jahre
- IP-Daten für 3 Jahre (regelmäßige Verjährung)
- Daten aus Rechtsangelegenheiten nach §50 BRAO für 6 Jahre
- Schadensfälle für 10 Jahre

Für bestimmte Daten aus der Abwicklung von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen besteht eine steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist (Belegdaten). Für diese Daten beläuft sich die Aufbewahrungsfrist in der Regel auf 10 Jahre, diese Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres der Angebotsabgabe oder Vertragserfüllung. Während der Aufbewahrungsfrist ist die Datenverarbeitung eingeschränkt.





Kapitel 9  -  Inhaltsverzeichnis  -  Kapitel 11


 

Datenschutzerklärung  von Generous Makers für generousmakers.com und entsprechende angeschlossene Internetseiten.
(c) 2019 Generous Makers